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Notare bzw. Notariatsanwärter

Um einen Notar bzw. Notariatsanwärter korrekt abzurechnen, müssen Sie zuerst einen Unterdienstgeber anlegen.

Im Registerblatt ÖGK, BV-Kasse wählen Sie bei der Option Selbstabrechner den Punkt VA des Notariats aus. Da Notare keine eigene Beitragskontonummer haben, empfiehlt es sich, die Beitragskontonummer der ÖGK zu verwenden.

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In der Abrechnung des Dienstnehmers müssen Sie im Abrechnungsbildschirm Stammdaten Dienstnehmer die Unterdienstgebernummer im entsprechenden Feld Klient/UDG eintragen.

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Im Anschluss daran können Sie im Sozialversicherungsbildschirm die Beschäftigtengruppe auf N001 Notare setzen.

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Es werden nun automatisch nur die Pensionsversicherung sowie die Wohnbauförderung berechnet.

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Hinweis

Wenn Sie die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) übermitteln, erscheint ausschließlich die BV-Bemessung. Nur die Betriebliche Vorsorge wird an die ÖGK übermittelt. Die PV sowie der WF werden an die VA des Notariats überwiesen.

Tipp

Für Notare gibt es eine Mindestbeitragsgrundlage der Pensionsversicherung, die vom Programm jährlich automatisch angepasst wird.