Kontrollsechstel § 77 Abs. 4a EStG
Ausschlussgründe seit 01.01.2021
1) Elternkarenz (sowie Papamonat)
2) Bezug von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung
3) Bezug von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG
4) Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gemäß § 14c oder § 14d AVRAG
5) Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit gemäß § 14a oder § 14b AVRAG
6) Wiedereingliederungsteilzeit gemäß § 13a AVRAG
7) Grundwehrdienst gemäß § 20 Wehrgesetz 2001 oder Zivildienst gemäß § 6a Zivildienstgesetz 1986
8) Bezug von Altersteilzeitgeld gemäß § 27 AlVG
9) Teilpension gemäß § 27a AlVG oder
10) Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn im Kalenderjahr kein neues Dienstverhältnis bei demselben Arbeitgeber oder einem mit diesem verbundenen Konzernunternehmen eingegangen wird.
Es gibt nun erstmals die Möglichkeit, zu einem positiven Kontrollsechsteleffekt für den Dienstnehmer. Ein Überhang aus der normalen Jahressechstelberechnung wird im Falle von steigenden Bezügen teilweise oder zur Gänze abgebaut. Dies führt am Jahresende oder beim Austritt des Dienstnehmers zu einer Steuergutschrift.
Automatische Aufrollfunktion bei mehr als einem Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber
Wenn es zu einem Austritt beim zweiten Dienstverhältnis beim selben Arbeitgeber kommt bzw. wenn der Monat Dezember abgerechnet wird, erfolgt vom Programm eine automatische Aufrollung aller Dienstverhältnisse, welche bis dorthin bestanden haben, vorausgesetzt es liegt kein Ausschlussgrund vor.
Nach erfolgreicher Aufrollung erscheint dieser Bildschirm:
Nachträglicher Ausdruck dieses Bildschirmes
Unter Ausdruck / Abrechnungen / Register Optionen (2) haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich das Berechnungsblatt auszudrucken. Aktivieren Sie das Kästchen K/6 Aufrollungen drucken.
Somit erscheint ein Beiblatt zur Abrechnung, welches wie folgt aussieht:
Hinweis
Dieser Ausdruck ist nur im Hochformat möglich.
Abweichende Eingabe Kontrollsechstel
Wenn eine abweichende Vorgehensweise zu unserem Vorschlag vorgenommen werden soll, haben Sie im Austrittsbildschirm beim Kontrollsechstel die Möglichkeit,
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das Kontrollsechstel automatisch zu aktivieren bzw. zu deaktivieren,
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die Kontrollsechstelaufrollung auch für beendete Dienstverhältnisse anzuwenden und
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einen manuellen Ausnahmegrund festzulegen.
Kontrollsechstel-CheckBox automatisch aktivieren/deaktivieren
Die CheckBox ist automatisch befüllt. Falls Sie dies nicht wünschen, klicken Sie diesen Punkt an und es verschwindet das Häkchen vor dieser Position.
Kontrollsechstelaufrollung auch für beendete Dienstverhältnisse durchführen
Dieser Punkt ist ebenfalls automatisch in der Voreinstellung aktiviert. Wenn Sie nicht möchten, dass die vorangegangenen Dienstverhältnisse durch das Kontrollsechstel aufgerollt werden, deaktivieren Sie diese Auswahl.
Manueller Ausschlussgrund
Wenn ein aus den Abrechnungsdaten heraus nicht erkennbarer Ausschlussgrund vorliegt (z.B. Wiedereingliederungsteilzeit), haben Sie hier die Möglichkeit, manuell einen Ausschlussgrund zu hinterlegen. Somit wird für alle Dienstverhältnisse dieses Jahres kein negatives Kontrollsechstel angewandt.
Vorschlag-Info
Durch Anwahl Vorschlag-Info erscheint ein Hinweis-Bildschirm, warum das Kontrollsechstel nicht zur Anwendung kommt:
Positive Aufrollung des Kontrollsechstels
Achtung: Auch bei positiven Aufrollungen des Kontrollsechstels und vorliegen eines Ausschlussgrundes wird das Häkchen bei Kontrollsechstel gesetzt.
Dienstverhältnis endet am 31.12.2021
Endet das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich am 31.12.2021, muss lt. Finanz das Kontrollsechstel ausgelöst werden, sowohl negativ als auch positiv. Dies wird vom Programm automatisch ausgeführt.
Karenz und paralleles Dienstverhältnis
Wird ein paralleles Dienstverhältnis während einer Karenz geführt, dürfen die Vorbezüge nicht in dieses parallele Dienstverhältnis übernommen werden. Damit dies reibungslos funktioniert, muss unbedingt als Austrittsgrund „Karenzurlaub“ ausgewählt werden. Danach muss ein Wiedereintritt unter neuer Nummer (Abrechnungen / Sonderfälle / Wiedereintritt unter neuer Nummer) erfolgen.
Fallweise Beschäftigte
Bei Fallweisen Beschäftigten, welche im Sozialversicherungsbildschirm auch so erfasst wurden, wird bei jedem Dienstverhältnis das Kontrollsechstel gesetzt. Wir haben diese Variante gewählt, da es sehr umständlich ist, wenn jeden Monat eine Aufrollung des Vormonats durchgeführt werden müsste.
Beispiele
Mit den folgenden Ausführungen und Beispielen wollen wir vor allem häufig auftretende Fragen beantworten. Zudem möchten wir Ihnen die beiden integrierten Ausdrucke vorstellen. Diese sollen Ihnen die Nachvollziehbarkeit der Sechstelberechnung verbessern und die Abstimmungsarbeiten am Jahresende erleichtern.
Ein ununterbrochenes Dienstverhältnis über das gesamte Kalenderjahr hinweg
Wie bislang muss im Monat Dezember grundsätzlich eine Kontrollsechstelberechnung erfolgen. In der RZL-Lohnverrechnung wird daher im Dezember im Bereich Austritt weiterhin die Option Kontrollsechstel gesetzt.
Beispiel 1: Fallende Bezüge gegen Jahresende
Nur bei stark schwankenden Bezügen wird im Zusammenhang mit dem Kontrollsechstel auch eine Aufrollung nötig sein. Wie bisher wird beim Verlassen der Dezemberabrechnung die Kontrollsechstelaufrollung automatisch ausgelöst und die sich ergebende Steuerdifferenz dargestellt.
Sie können über Ausdruck / Sonderdrucke / Aufstellung Jahressechstel auch außerhalb der Abrechnung das Jahressechstel / Kontrollsechstel aufrufen.
In diesem Beispiel kam es durch das Absinken der Bezüge am Jahresende zu einer Aufrollung vom Dezember in den Oktober. Über Ausdruck / Sonderdrucke / Aufstellung Kontrollsechstel haben wir einen weiteren Ausdruck integriert, der Auskunft über die Anwendung der Kontrollsechstelberechnung gibt.
Beispiel 2 – Im Jahresverlauf ansteigende Bezüge
Im Gegensatz zum Jahr 2020 darf bei steigenden Bezügen ein etwaiger Überhang aus den Vormonaten am Jahresende an den Dienstnehmer rückvergütet werden.