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Geringfügiges Dienstverhältnis während karenzierten Dienstverhältnisses

Es kommt oft vor, dass ein Dienstnehmer/eine Dienstnehmerin während der Elternkarenz, des Präsenz- oder Zivildienst, etc. eine geringfügige Anstellung beim gleichen Dienstgeber annimmt. Wenn es zu diesem Dienstverhältnis kommt, ist es wichtig, dass Sie einen Wiedereintritt unter neuer Nummer durchführen (Abrechnungen / Sonderfälle / Wiedereintritt unter neuer Nummer). Mit dieser Wiedereintrittsfunktion werden alle Stammdaten auf die neue Nummer übernommen.

Nachdem Sie den Wiedereintritt durchgeführt haben, gehen Sie in den Eintrittsbildschirm. Dort aktivieren Sie das Feld paralleles Beschäftigungsverhältnis beim selben Arbeitgeber. Dieses Häkchen bewirkt, dass am Jahreslohnzettel die Lohnzettelart 18 ausgewiesen wird.

Ebenso geben Sie bei mBGM Hauptdienstnehmer die Nummer des vorangegangenen Dienstverhältnisses ein, oder Sie klicken in das Feld und wählen die F2-Taste an. Es öffnet sich ein Fenster mit der Auflistung der Dienstnehmer mit der gleichen SV-Nummer.

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Nachdem Sie den mBGM Hauptdienstnehmer hinterlegt haben, können Sie auf das blaue Rufzeichen (!) klicken. Hier erscheint nun, dass die zwei Dienstverhältnisse für den mBGM miteinander verbunden sind.

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Wenn der Dienstnehmer von dem karenzierten Dienstverhältnis wieder zurückkehrt, dann beenden Sie das geringfügige Dienstverhältnis und führen einen normalen Wiedereintritt (Abrechnungen / Wiedereintritt) durch.