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Bildungskarenz während Karenzurlaub

Wurde während des Karenzurlaubes Bildungskarenz vereinbart, muss die Dienstnehmerin am Tag vor Beginn der Bildungskarenz abgemeldet werden.

Da das Dienstverhältnis bereits ruhend ist, führen Sie einen Wiedereintritt durch (Abrechnungen / Wiedereintritt). Geben Sie KEIN Eintrittsdatum ein, sondern nur das Austrittsdatum und den Grund (26 Bildungskarenz § 11 AVRAG bzw. 37 Bildungskarenz § 12 AVRAG). Es sollte Ihnen automatisch das Ende Entgeltdatum und Ende BV-Datum vorgeschlagen werden.

Seit 01.01.2024 erwartet sich die ÖGK eine Abmeldung und keine Richtigstellung der Abmeldung. Ebenso erwartet sich die ÖGK jetzt andere Werte für das Ende Entgelt.

Ende Entgelt = Tag vor Beginn der Bildungskarenz
BV-Beitrag bis = Ende des Wochengeldbezuges
Abmeldegrund = Bildungskarenz

Hinweis

Die ÖGK hat bestätigt, dass es trotz ihrer Vorgaben zu einem Clearingfall kommen wird, der vom Sachbearbeiter aufgelöst wird. Falls Sie dennoch einen Clearingfall erhalten, klären Sie dies bitte mit Ihrem ÖGK-Sachbearbeiter ab.