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Bildungskarenz im Anschluss an Unbezahlten Urlaub, Zivil-, Präsenzdienst oder Truppenübung

Wird im Anschluss an einen unbezahlten Urlaub, den Zivil- oder Präsenzdienstes oder eine Truppenübung eine Bildungskarenz begonnen, erwartet die ÖGK eine Abmeldung.

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Da das Dienstverhältnis bereits ruhend ist, führen Sie einen Wiedereintritt durch (Abrechnungen / Wiedereintritt). Geben Sie kein Eintrittsdatum ein, sondern nur das Austrittsdatum und den Grund (26 Bildungskarenz § 11 AVRAG bzw. 37 Bildungskarenz § 12 AVRAG). Es sollte Ihnen automatisch das Ende Entgeltdatum und Ende BV-Datum vorgeschlagen werden.