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Abrechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt in der Regel keine Sozialversicherung an die ÖGK, sondern an die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Ebenso zahlt er keine Lohnsteuer, sondern unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Trotzdem müssen für den Geschäftsführer die Lohnnebenkosten, wie DB, DZ und Kommunalsteuer abgeführt werden. Daher ist der Geschäftsführer auch in der Lohnverrechnung.

Die Anlage des Geschäftsführers erfolgt über den Menüpunkt Abrechnungen / Neuanlage Dienstnehmer. Die Anlage des Geschäftsführers funktioniert fast wie bei einem normalen Dienstnehmer. Es gibt nur zwei Ausnahmen.

1. Ausnahme befindet sich in der Sozialversicherung (ASVG):

Da der Geschäftsführer die Sozialversicherung direkt an die SV zahlt, soll keine Sozialversicherung anfallen, daher verwenden Sie die Beschäftigtengruppe <keine SV-Pflicht>.

2. Ausnahme befindet sich in der Lohnsteuer:

Da der Geschäftsführer der Einkommenssteuer unterliegt, fällt keine Lohnsteuer an. Damit in der Abrechnung keine Lohnsteuer berechnet wird, aktivieren Sie im *Lohnsteuerbildschirm* das Häkchen bei *pauschale Lohnsteuer*:

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Hinweis

Bei dieser Vorgehensweise wird aufgrund der Einkommenssteuerpflicht kein Jahreslohnzettel (L16) übermittelt. Der Ausdruck ist jedoch möglich.

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Wie Sie hier sehen, fallen nur die Lohnnebenkosten für DB, DZ und KommSt an.