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Bestehende Dienstverhältnisse – Umstiegsmöglichkeiten

Für bestehende Dienstverhältnisse besteht die Möglichkeit, auf das neue Abfertigungssystem umzusteigen. Es besteht kein Zwang zum Umstieg. Wenn die Dienstnehmer oder der Dienstgeber keinen Umstieg wünschen, bleibt das Dienstverhältnis weiterhin im alten System. Es müssen nicht alle Dienstnehmer auf das neue System wechseln, sondern es können auch nur einzelne Dienstnehmer umsteigen.

Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, auf das neue Abfertigungssystem umzusteigen.

Vollumstieg

Ein Vollumstieg ist unbefristet möglich.

Teilumstieg

Bei einem Teilumstieg wird ein Stichtag für den Umstieg ausgewählt. Ab diesem Stichtag werden für die Dienstnehmer die BV-Beiträge an die BV-Kasse abgeführt. Der zum Zeitpunkt des Umstieges bestehende Abfertigungsanspruch bleibt erhalten.

Diese beiden Umstiegsmöglichkeiten werden im Lohnprogramm im Abrechnungsbildschirm Stammdaten Fristen abgerechnet.

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Vollumstieg Abfertigung neu

Der Betrag, der im Zuge eines Vollumstiegs an die BV-Kasse für den Dienstnehmer zu leisten ist, kann entweder auf einmal geleistet werden oder auf 5 Jahre verteilt werden.

Einzutragen ist: der Übertragungszeitpunkt und die Höhe des Übertragungsbetrags.

Teilumstieg Abfertigung neu

Bei Abrechnung eines Teilumstiegs ist das Datum des Übertritts (Einfrierungszeitpunkt) einzutragen, damit die BV-Beiträge über das Programm abgeführt werden können. Weiters ist der Einfrierungsanspruch in Monaten (Abfertigungsanspruch zum Zeitpunkt des Übertritts ins neue System) für die Rückstellungsberechnung anzugeben.

Hinweis

Damit die BV-Beiträge ab dem Umstiegsstichtag für den jeweiligen Dienstnehmer abgeführt werden, ist im Abrechnungsbildschirm Eintritt die BV-Pflicht zu aktivieren und der Beginn einzutragen.