Zum Inhalt

Allgemeines

Alle Dienstverhältnisse, die ab 01.01.2003 neu begonnen wurden, unterliegen dem Bundesgesetz über die Betriebliche Vorsorge (Abfertigung neu). Das bedeutet, dass der Dienstgeber monatlich Beiträge an eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) zahlt. Die Abfertigungsansprüche der Dienstnehmer im Abfertigungssystem neu bestehen nicht mehr gegenüber dem Dienstgeber, sondern nur noch gegenüber der BV-Kasse.

Die Beiträge werden von der ÖGK eingehoben und geprüft und betragen derzeit 1,53 Prozent des SV-pflichtigen Entgelts, allerdings ohne Berücksichtigung der Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage.

Für bereits bestehende Dienstverhältnisse ist ein Wechsel möglich. Einerseits der Vollumstieg auf das neue System, indem durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine an die BV-Kasse zu zahlende Summe für die Abgeltung der Altabfertigungsanwartschaft festgelegt wird.

Andererseits der Teilumstieg, der zum Umstieg ins neue System bei gleichzeitigem Einfrieren der Abfertigungsansprüche gegenüber dem Dienstgeber zum Umstiegszeitpunkt führt.